Entsorgung GmbH
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Elastisch, weitgehend säurebeständig, unverrottbar, hitzebeständig ....

... klar, dass der Einsatz von Asbest entsprechend vielfälig war - nicht nur als Brandschutz- und Isoliermaterial.

 

Schätzungengehen davon aus, dass bei etwa 3.000 Produkten freies oder schwachgebundenes Asbest zur Anwendung kam.

 

Asbestzement ist die Bezeichnung für Produkte, bei denen die Asbestfasern

in Zement gebunden sind. Die bekanntesten Beispiele sind Fassaden- und Dachplatten mit der gebräuchlichen Bezeichnung "Eternit" als bekanntestem Hersteller.

 

Auch diese Materialien unterliegen

 

- beim allgemeinen Umgang

 

- beim Rückbau

 

- bei der Entsorgung

 

strengen Vorschriften und sind gemäß der "Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis, Abfallverzeichnis-Verordnung AVV" als gefährlicher Abfall - Asbesthaltige Baustoffe AVV 170605* definiert.

 

Die Eigenschaft der Asbestfaser, nicht zu brechen, sondern sich längs aufzuspalten, kann die Zerstörung des Lungengewebes verursachen,

zu Lungenfibriose und zu Tumoren im Rippenfell, Bauchfell oder Herz-

beutel führen. Daher ist die Verwendung und Wiederverwendung von Asbestmaterial in jeder Form grundsätzlich verboten.

Der unsachgemäße Umgang mit diesen Produkten ist nicht lediglich eine Ordnungswidrigkeit, sondern wird als Straftat (!) gewertet und entsprechend geahndet!

Auch wenn einer Privatperson unter bestimmten Veraussetzungen

geringfüginge Tätigkeiten erlaubt sind -

 

"Finger weg"!

 

Diese Arbeiten sind für Profis, die ihren Job gelernt und ihre Sachkunde

gemäß TRGS 519 nachgewiesen haben.

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